Zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Eigentumswohnungen in konventioneller Massivbauweise Grävingholzstraße/ Holthauser Straße in 44339 Dortmund, Bebauungsplan der Stadt Dortmund, Ev 129.
Allgemeines
Nachstehend aufgeführte Leistungen werden nach den anerkannten Regeln der Baukunst und Technik durchgeführt. Die einschlägigen DIN-Vorschriften werden bei allen zur Ausführung kommenden Gewerken jeweils in der gültigen Fassung und nach dem derzeitigen Stand der Technik erfüllt. Die Vorschriften des Energieeinsparungsgesetzes werden in den in Frage kommenden Bereichen beachtet.
Grundlage der Ausführung sind die Baueingabepläne im Maßstab 1:100 mit den im Bauwesen üblichen Maßtoleranzen. Maßliche Differenzen, die sich gegenüber den Eingabeplänen aus architektonischen, behördlichen bzw. bautechnischen Gründen ergeben, jedoch kein Einfluß auf die Qualität und Nutzung des Gebäudes haben, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die in den Bauplänen eingezeichneten Einrichtungsgegenstände dienen lediglich zum Nachweis der Stellmöglichkeit.
Das Mehrfamilienhaus werden in 2-geschossiger Bauweise errichtet.
Eigenleistungen
Mögliche Eigenleistungen sind mit einem symbolisierten Hammer gekennzeichnet.
Erdarbeiten
Baustelleneinrichtungen sowie sämtliche Schutzeinrichtungen entsprechend den Erfordernissen der Nachbarbebauung während der gesamten Bauzeit, einschließlich aller Sicherungsmaßnahmen, sowie Anfertigen und Aufstellen eines Bauschildes, Abschieben und Sichern des Mutterbodens falls vorhanden, Aushub der Fundamente, sowie Grundleitungen innerhalb des Gebäudes für alle Bodenklassen, einschließlich Verdichten des eingebrachten Materials.
Entwässerung, Kanalarbeiten
PVC- bzw. Steinzeugrohre und Kontrollschächte in erforderlicher Anzahl. Leistungsgrenze ist 1 Meter aus dem Gebäude. Gemäß den genehmigten Plänen erfolgt die Entwässerung für ein Doppelhaus gemeinsam. Der Übergabeschacht für die Entwässerung im Mischsystem liegt jeweils auf dem Grundstück der rechten Haushälfte. Dies gilt sinngemäß auch für die Reihenhausbebauung.
Toleranzen
Maßtoleranz für den Rohbau gem. DIN 18202 Blatt 1-4.
Fundamente
Streifen- und Punktfundamente gem. statischer Berechnung, frostfrei gegründet. Bodenplatte in entsprechender Stärke eben abgescheibt, wo erforderlich mit eingearbeitetem Gefälle.
Geschoßaußenwände
2-schaliger Außenaufbau: tragende Innenschale aus KSV-Mauerwerk, eventuell Fertigteile (Beton) oder gleichwertig entsprechend den statischen und schalltechnischen Vorschriften; Kerndämmung mit Mineralwollplatten oder gleichwertig gemäß WärmeSchVO 1995; rotbrauner Verblender/Vormauerziegel, hell verfugt; Aufteilung und Anordnung der Außenwände gemäß den genehmigten Plänen. Isolierung gegen Feuchtigkeit unter Mauerwerkswänden gemäß DIN.
Geschoßinnenwände
Die tragenden und nichttragenden Innenwände in allen Geschossen aus KSV-Mauerwerk eventuell Fertigteile (Beton) oder gleichwertig entsprechend den statischen und schalltechnischen Vorschriften. Nichttragende Innenwände ggf. in Leichtbauweise. Isolierung gegen Feuchtigkeit unter Mauerwerkswänden gemäß DIN.
Wandschlitze
Falls vorhanden, werden mit Isolierung geschlossen und mit Putzträger überspannt.
Decken
Die Decken über Erdgeschoß und 1. Obergeschoß werden als Stahlbeton-Massivplattendecken mit entsprechender Bewehrung nach Statik in erforderlicher Stärke und Schallschutzanforderungen ausgeführt. Die Unterschichten sind glatt geschalt bzw. gespachtelt (wenn Halbfertigplatten).
Treppenläufe
Innentreppe als Fertigtreppe; Trittstufen in Holz (Buchenoberfläche oder ähnlich) auf Stahlunterkonstruktion.
Dachkonstruktion
Dachstuhl-Holzkonstruktion in zimmermannsmäßigem Abbund gemäß statischer Berechnung, imprägniert gegen Pilz- und Schädlingsbefall und Fäulnis.
Dachausbau
Ausführung entsprechend den wärme- und schalltechnischen Erfordernissen. Innenseite mit Gipskartonplatten belegt, gespachtelt, geschliffen und Einbau der Dachfenster.
Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Eindeckung mit Betondachstein, rot bis rotbraun in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, auf Lattung und Konterlattung, mit Sturmhaken gesichert, erforderlichen Lüfterpfannen und Ortgangpfannen, Unterspannbahn, alukaschierte ca. 16 cm dicke Mineralfasermatten zwischen den Sparren nach Wärmeschutzverordnung.
Es werden halbrunde Dachrinnen aus Zink oder Kunststoff mit allen Formstücken, Laubsieben und Revisionsöffnungen, sowie den erforderlichen Fallrohren mit einem ca. 1,00 m hohen Standrohr bis zum Terrain geführt.
Innenputz
Sämtliche Mauerwerks- und Betonflächen erhalten einen ein- oder zweilagigen Innenwandputz, bzw. werden je nach Erfordnis gespachtelt.
Fliesen
Badezimmer und Gäste-WC:
Wände türhoch verfliest; Fliesen 15/15 oder 15/20, bis 30,00 DM/mē brutto (zzgl. Verlegen) Fußboden ebenfalls verfließt, farbig abgestimmt auf die Wandfliese; Fliesen bis 20/20, Preis bis 30,00 DM/mē brutto (zzgl. Verlegen)
Küche:
Fliesenspiegel im Bereich der Küchenzeile, 60 cm hoch, max. 2,5 mē, Preislage w. v.; Boden verfließt (wie Badezimmer)
Eingangsbereich/Diele:
Bodenfliesen, Format 20/20 oder größer, bis 30,00 DM/mē brutto (zzgl. Verlegen); mit Sockelfliesen Innenfensterbänke aus Naturstein.
Beton- und Naturwerkstein
Außenfensterbänke sind aus Klinkersteinen .
Fenster
Kunststoffenster, weiß, mit wärmedämmender Isolierverglasung; mind. 12 mm LZR, mit eingelegten Sprossen; ggf. erhöhte Schallschutzanforderungen (s. § 1 Textliche Festsetzung zum Bebauungsplan); die VDI-Richtlinie 2719 ist zu beachten; Fenster/ Fenstertüren mit Rolläden; abgeschrägte Fenster (Berliner Fenster) erhalten keine Rolläden; verdeckte Dreh- bzw. Drehkippbeschläge
Haustür
Haustür in Kunststoff, weiß, isolierverglast, mit Sprosseneinteilung; in wärmegedämmter Ausführung; Beschläge mit 3-fach-Verriegelung; Profilzylinder, Bronze-/Messing-Türgriff außen
Wohnungsinnentüren
Röhrenspanstreifentüren als Normtürblätter mit Umfassungszarge; Oberfläche endbehandelt, Eiche hell; Türen zu innenliegenden Naßzellen mit entspr. Lüftungsgittern oder mit Bodenspalt
Estrich
Alle Räume erhalten einen schwimmenden Estrich auf Wärmedämmung und Trittschallisolierung gem. DIN 4108 und 4109. Der Estrich ist vorgesehen zur Aufnahme von textilen Belägen bzw. Fliesenbelag.
Sanitärinstallation
Herstellung des Wasser-Hausanschlusses; Wasserleitungen in Kupfer; gegen Schwitzwasser und Wärmeverlust entsprechend isoliert ;
Abwasserleitungen innerhalb des Gebäudes in PVC oder gleichwertig
Ausstattung
Badezimmer und Gäste-WC mit Tiefspül-WC, wandhängend, weiß, mit eingebautem Spülkasten; Waschtisch 65 cm bzw. 30-55 cm (Gäste-WC), mit Einhebelmischbatterie, Badezimmer mit Wanne und Dusche
Küche:
Zuleitungen (Warm- und Kaltwasser) bis zum Eckventil; Abwasseranschluß; Waschmaschinenanschluß (Kaltwasser, Abwasser) im Abstellraum Erdgeschoß
Elektroinstallation
Herstellung des Hausanschlusses; Zählerkasten mit allen erforderlichen Sicherungen, Schaltern usw.; Ausführung gem. VDE- und EVU-Richtlinien; Elektroinstallation unter Putz bzw. Verlegung in Installationsschächten; Brennstellen, Schalter, Taster mind. in der lt. DIN 18015 erforderlichen Zahl; Potentialausgleich; Fundamenterder; Anschlußmöglichkeit für eine Außenleuchte; Herdanschluß in der Küche; Bad mit Anschlußmöglichkeit für die Spiegelleuchte; Profilzylinder, Bronze-/Messing-Türgriff außen
Heizung
Gastherme mit Warmwasser-Vorratsspeicher im Dachgeschoß; Regelung witterungsgeführt einschließlich Fühler, Mischer, Pumpen und Regelorgane. Gemäß Wärmebedarfsrechnung werden Plattenheizkörper einbrennlackiert, oder Radiatoren vorgesehen. Alle Heizkörper erhalten Thermostatventile.
Garage
(nur möglich für die Häuser 1-6)
In Massivbauweise mit Satteldach, Eindeckung mit Betondachstein, Verblendung, (analog Wohnhaus); Bodenplatte in Beton, glatt abgerieben;
Garage ist Sonderwunsch.
Außenanlagen
Die Grundstücksflächen werden mit Mutterboden bedeckt;
Sonstige Außenanlagen sind Eigenleistungen durch den Erwerber
Zufahrten und Zuwege mit wasserdurchlässigem Plaster (Betonstein), mit Rasenfuge; oder als wassergebundene Decke, gem. B-Plan;
Grundstückseinfriedung, Anlage der Pflanz- und Rasenflächen durch den Erwerber; Gemäß Bebauungsplan sind die Grundstücke mit einer mindestens 1,20 m hohen Hecke einzufrieden. Es sind heimische Gehölze gemäß nachstehender Pflanzliste zu wählen:
Hainbuche (Carpinus betulus)
Rotbuche (Fagus sylvatica)
Weißdorn (Crataegus monogyna)
Liguster (Ligustrum vulgare)
Sonderausstattungen
Die Ausführung von Sonderwünschen ist grundsätzlich möglich, soweit es baurechtlich zulässig ist und der Bautenstand dies zuläßt und dadurch keine planerischen bzw. konstruktiven Veränderungen notwendig sind.
Die durch Sonderwünsche bedingten Mehrkosten sind nicht im Gesamtaufwand enthalten und daher vom Bauherrn gesondert zu entrichten. Sonderwünsche sind, nach Genehmigung durch den Baubetreuer und den Architekten, den bauausführenden Handwerkern in Auftrag zu geben. Die Rechnungserstellung erfolgt direkt an die Käufer.
Architekten- und Ingenieurleistungen werden für individuelle Grundrißgestaltung und besonderen technischen Ausbau nach der gültigen Gebührenordnung in Rechnung gestellt.
sind, nach Genehmigung durch den Baubetreuer und den Architekten, den bauausführenden Handwerkern in Auftrag zu geben. Die Rechnungserstellung erfolgt direkt an die Käufer.
Architekten- und Ingenieurleistungen werden für individuelle Grundrißgestaltung und besonderen technischen Ausbau nach der gültigen Gebührenordnung in Rechnung gestellt.
Die Vergütung erfolgt direkt an den Rechnungssteller. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und behördlichen Auflagen sind mit dem Auftraggeber vor Ausführung abzustimmen.